Verkehrshaftungsversicherung

Jeder, der fremde Güter von A nach B zu versenden hat, oder befördert muss über die Haftung bei Transportschäden Bescheid wissen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten mit dem Risiko des zufälligen Unterganges oder der Verschlechterung der Waren während der Reise umzugehen.

Grundsätzlich wird die Haftung durch das Transportrecht geregelt. Einige Geschäftsbedingungen wie z.B. die ADSp ergänzen/verändern diese Haftungsregeln. Der Spediteur und Frachtführer benötigt aber in jedem Fall eine Verkehrshaftungsversicherung:

Um eine Verkehrshaftungsversicherung einzudecken benötigen wir einige Angaben von Ihnen, der Einfachheit halber wollen Sie bitte die Betriebsbeschreibung ausfüllen, wir werden dann anhand Ihrer Angaben ein individuelles Angebot erstellen.

Unternehmenssicherung

In vielen Fällen reicht die von den deutschen Transportversicherern zur Verfügung gestellte Kapazität für grobes Organisations-Verschulden nicht aus. In diesen Fällen können wir auf dem internationalen Markt die benötigten Deckungen besorgen. Bitte füllen Sie die Betriebsbeschreibung aus, damit wir uns, für ein nachfolgendes Gespräch bereits auf Ihre individuelle Situation vorbereiten können.

Zurück Kontakt