Was ist ein Assekuradeur?

In der Vergangenheit war ein Assekuradeur ein selbständiger Risikoträger, der besonders in der Transportversicherung das Versicherungsgeschäft auf eigene Rechnung und Gefahr zeichnete. Heute ist er ein Zeichnungsbevollmächtigter, der im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung für einen oder mehrere Versicherungsunternehmen Versicherungspolicen zeichnet und Schäden abwickelt. Die Vollmachten sind nach außen unbeschränkt und bei der örtlichen Handelskammer oder beim Verein Hanseatischer Transportversicherer e.V. (VHT) hinterlegt. Rechtlich vergleichbar mit dem Abschlussagenten nach § 45 VVG.

Assekuradeure gibt es eigentlich nur im Transport- und/ oder Seeversicherungsbereich. Im Versicherungs-Alphabet wird er wie folgt definiert: „Assekuradeur ist derjenige, der in eigenem Namen, aber für Rechnung eines VU Versicherungspolicen zeichnet, vergleichbar dem Underwriter des britischen Versicherungsmarktes. Er führt aber auch die Schadenregulierung durch. Die Vollmachten sind nach außen unbeschränkbar und üblicherweise bei den örtlichen Handelskammern hinterlegt.“Weiterhin wird dort ausgeführt, dass der Assekuradeur auf Grund seiner Vollmachten – im Gegensatz zum Versicherungsmakler – mehr der Interessenssphäre des Versicherers zuzuordnen ist.Assekuradeure sind dadurch geprägt, dass sie ursprünglich selbst einen bestimmten Anteil auf eigene Rechnung am Risiko zeichneten. Wenn man überzeugt von seinen Underwritingaktivitäten und Fähigkeiten ist, so ist dies sicherlich auch richtig. Geschichtlich hat sich das „Risikoübernehmen“ gewandelt, von der eigenen, wenn auch nur anteiligen „Gefahrtragung“ zur Gewinnbeteiligung, je nach Geschäftsverlauf. Dies ist wohl zur Zeit die übliche Version. Auf jeden Fall ist die Aufgabe mehr als eine reine Vermittlertätigkeit. Er hat auch weitergehende Aufgaben als ein Makler. Er ist unentbehrlicher Partner mit seinem speziellen „Know- how“ für die Kundenklientel, den Maklern und sicherlich auch für die Versicherer. Underwriting Agency, wie es nun auch „transatlantisch hochdeutsch“ heißt, haben die Aufgabe übernommen nach § 43 ff. VVG , für die vollmachtgebenden Versicherer in deren Namen Versicherungsgeschäfte zu tätigen und die gesamte Abwicklung des Versicherungsbetriebs zu übernehmen. Das ist die Aufgabe für einen Spezialisten, der all das, was er gelernt hat, verbunden mit seiner Lebens- und Berufserfahrung umsetzten kann.

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